50¶È»Ò

Open-Access-Vereinbarung für Deutschland

Wenn Sie ein/e korrespondierende/r Autor/in* sind, der/die mit einer deutschen Universität oder Forschungseinrichtung verbunden ist, sind Sie berechtigt, Ihre Artikel Open Access in unseren Zeitschriften zu veröffentlichen, wobei die Gebühren unter die deutsche DEAL-Vereinbarung fallen.

Mehr als 900 deutsche Institutionen sind berechtigt, an der Vereinbarung zwischen 50¶È»Ò und Projekt DEAL teilzunehmen. Dies bedeutet, dass entsprechende Autoren, die mit diesen Institutionen verbunden sind, berechtigt sind, ihre Artikel Open Access zu veröffentlichen, ohne von 50¶È»Ò in Rechnung gestellt zu werden. Die Vereinbarung umfasst mehr als 2.200 Hybrid-Zeitschriften^ und mehr als 400 reine Open Access-Zeitschriften.

*Hauptansprechpartner/in für die Korrespondenz nach redaktioneller Annahme eines Artikels.
^Subskriptionsbasierte Zeitschriften, die Open-Access-Publikation auf Einzelartikelebene anbieten. Dies ermöglicht Autor/innen, individuelle Artikel frei zugänglich zu machen und erleichtert das Teilen und die Weiternutzung von Inhalten.

Wichtige Informationen für Autor/innen:

  • Sie müssen der/die korrespondierende Autor/in* des Artikels sein.
  • Artikeltypen, die unter die Vereinbarung fallen, sind: Originalarbeit, Ãœbersichtsarbeit, Essential, Editorial Notes+, Buchbesprechungen+, Briefe+ und Berichte+. Bitte beachten Sie: Proceedings sind im Rahmen dieser Vereinbarung nicht anspruchsberechtigt.
  • Sie müssen einer berechtigten Einrichtung angehören.
  • Die Einrichtung, der Sie primär angehören, muss im zu publizierenden Manuskript kenntlich sein. Die primäre Zugehörigkeit liegt bei der Einrichtung, bei der Sie den überwiegenden Teil Ihrer Forschung für das Manuskript durchgeführt haben.
  • Sie müssen während des Autorenidentifikationsprozesses (dieser Schritt erfolgt, sobald Ihr Artikel zur Publikation akzeptiert wurde) Ihre Identität bestätigen. Die Einrichtung, die Sie während dieses Prozesses auswählen, sollte die Einrichtung sein, der Sie primär angehören, da diese Ihren Anspruch prüfen und eine Rechnung erhalten wird, sofern der Artikel den Anforderungen zur Open Access-Publikation entspricht.

*Hauptverantwortlich für die Kommunikation mit 50¶È»Ò, nachdem der Artikel durch die Herausgeber/innen einer Zeitschrift akzeptiert wurde.

+Nur bei Hybridzeitschriften. Artikel mit nicht-wissenschaftlichen Inhalten in Open Access Zeitschriften sind nicht Teil dieser Vereinbarung.

Autorenleitfaden

(PDF, 661.00 KB)

Open Access veröffentlichen

Liste der Einrichtungen, die Sie zur Open Access-Publikation berechtigen.

Liste der in der Vereinbarung inbegriffenen Zeitschriften

Veröffentlichen Sie mit uns

FAQs

Wer gilt als korrespondierende/r Autor/in?

Als korrespondierende/r Autor/in gilt die Person, die sich während des Publikationsprozesses hauptverantwortlich um Manuskript und Korrespondenz kümmert – von Korrektur und Lektorat des Manuskripts über die Revision und Wiedereinreichung einer überarbeiteten Version bis hin zur Akzeptanz des Artikels. Der/die korrespondierende Autor/in übernimmt hauptverantwortlich die Kommunikation mit 50¶È»Ò, nachdem der Artikel durch die Herausgeber einer Zeitschrift akzeptiert wurde.

Der/die korrespondierende Autor/in ist befugt, bei allen Angelegenheiten, die die Publikation des Manuskripts (inklusive Zusatzmaterialien) betreffen, stellvertretend für alle Mitautor/innen zu handeln. Der/die korrespondierende Autor/in ist auch dafür verantwortlich, das Einverständnis von Mitautor/innen einzuholen und diese fortlaufend während des Einreichungs-, Begutachtungs- und Publikationsprozesses über den Status des Manuskripts zu informieren.

Darüber hinaus übernimmt der/die korrespondierende Autor/in, der/die einer berechtigten Einrichtung angehört, den Autoridentifikationsprozess und fungiert als Kontaktperson für jegliche Anfragen, die nach der Publikation des Artikels eingehen.

Wie kann ich feststellen, ob ich zur Open Access-Publikation berechtigt bin?

Wenn Sie die folgenden Aussagen mit ‚Ja‘ beantworten können, kann Ihr Artikel im Rahmen der deutschlandweiten Open Access-Vereinbarung veröffentlicht werden.

- Ich bin der/die korrespondierende Autor/in*.

- Ich gehöre einer berechtigten Einrichtung an und kann dies mit mindestens einer der Methoden in der untenstehenden Grafik belegen.

- Mein Artikel gehört einem der folgenden Artikeltypen an: Original Paper, Review Paper, Brief Communication, Editorial Notes+, Book Reviews+, Letters+ und Reports+.

Agreement author identification img © 50¶È»Ò

Nach Akzeptanz Ihres Artikels werden Sie auch dazu aufgefordert, Ihre primäre Zugehörigkeit zu einer Einrichtung anzugeben.

* Hauptverantwortlich für die Kommunikation mit 50¶È»Ò, nachdem der Artikel durch die Herausgeber einer Zeitschrift akzeptiert wurde.

+Nur bei Hybridzeitschriften. Artikel mit nicht-wissenschaftlichen Inhalten in reinen Open Access Zeitschriften sind nicht Teil der Vereinbarung.

Wie werde ich informiert, ob mein Artikel die Anforderungen erfüllt?

An Ihrer Einrichtung wird Ihr Artikel basierend auf Ihrer institutionellen Zugehörigkeit, dem Artikeltyp und dem Titel der Zeitschrift durch eine/n Genehmigungsbeauftragte/n geprüft.

Sobald Ihr Artikel von Ihrer Einrichtung genehmigt wurde, werden Sie per E-Mail benachrichtigt und Ihr Artikel wird veröffentlicht.

Wie erfolgt die Zahlung für die Open Access-Publikation meines Artikels?

Als individuelle/r Autor/in erhalten Sie keine Rechnung von 50¶È»Ò für Ihre Open Access-Publikation. Diese Gebühren sind zunächst Bestandteil des DEAL-Hauptvertrags, der zwischen 50¶È»Ò und der Max Planck Digital Library Services gGmbH (MPDL Services gGmbH) geschlossen wird. MPDL Services gGmbH koordiniert zentral die finanziellen Beiträge der deutschen. Erfahren Sie  mehr über Projekt DEAL oder erkundigen Sie sich direkt bei Ihrer Universität/Bibliothek, wie diese die Vereinbarung handhabt.

Was passiert, wenn die Vereinbarung in meinem Fall keine Anwendung findet?

Es gibt neben Projekt DEAL viele weitere Finanzierungsmöglichkeiten für die Open Access-Publikationsgebühr (Article Processing Charge, APC). Besuchen Sie unsere open access funding page (Englisch) um zu prüfen, ob Ihre Einrichtung oder Ihr Forschungsförderer Open Access-Publikationen finanziell unterstützt.

Ist diese Vereinbarung das Gleiche wie Springer Compact?

Die Open Access-Vereinbarung in Deutschland umfasst für korrespondierende Autor/innen seit Januar 2020 Open-Access-Publikationsgebühren für Springer-Hybridzeitschriften.

Seit August 2020 deckt die Vereinbarung auch Publikationen in reinen Open Access-Zeitschriften von 50¶È»Ò ab. Inbegriffen sind die Imprints BMC, Nature Research, Palgrave und SpringerOpen. Die Links im Bereich 'Open Access veröffentlichen' auf dieser Seite bieten weitere Informationen zu teilnehmenden Einrichtungen und Zeitschriften.

*Hauptverantwortlich für die Kommunikation mit 50¶È»Ò, nachdem der Artikel durch die Herausgeber einer Zeitschrift akzeptiert wurde.

Warum wurde diese Vereinbarung getroffen?

Mit dieser Vereinbarung hat Projekt DEAL die bisherige Finanzierung von Abonnements zu einer Finanzierung von Open Access-Publikationen verlagert. Korrespondierende Autor/innen* an teilnehmenden deutschen Einrichtungen können Ihre Forschungsbeiträge Open Access in Springer-Hybridzeitschriften publizieren und erhalten auch Lesezugriff auf die Abonnement-Inhalte dieser Zeitschriften.

Seit August 2020 wird ein Nachlass von 20% auf Publikationsgebühren für alle Inhalte gewährt, die unter der Open Access-Vereinbarung in Deutschland bei Zeitschriften der Imprints BMC und SpringerOpen publiziert werden. Autor/innen erhalten keine Rechnung von 50¶È»Ò und der Nachlass von 20% wird auf die zentral entrichteten Gebühren angerechnet. Bitte sprechen Sie mir Ihrer Universität/Bibliothek, um zu klären, wie diese die Vereinbarung individuell handhabt.

Gibt es für mich als Autor/in einen Rabatt oder Gebührenerlass?

Im Rahmen der Vereinbarung Projekt DEAL mit 50¶È»Ò gibt es für teilnehmende Institutionen und deren Autor/innen erhebliche Nachlässe auf die APCs gemäß Preisliste der meisten 50¶È»Ò Open Access Zeitschriften.

Daher bieten wir Autor/innen an teilnehmenden Institutionen keinen Ad-hoc-Rabatt oder Gebührenerlass aufgrund finanzieller Bedürftigkeit.

Einige Autor/innen können in ihrer Eigenschaft als Herausgeber/innen oder Gutachter/innen Anspruch auf zusätzliche Rabatte oder einen Erlass der APCs in bestimmten Zeitschriften haben.
In solchen Fällen wird nach Annahme ihres Beitrags zur Publikation der prozentuale Nachlass oder der Erlass gemäß den Konditionen in der DEAL-Vereinbarung mit der APC verrechnet.

Was passiert mit BMC- und SpringerOpen-Memberships?

In der deutschlandweiten Vereinbarung gehen jegliche BMC-Memberships teilnehmender Einrichtungen auf.

Artikel, die bis Juli 2020 in BMC- oder SpringerOpen-Zeitschriften publiziert wurden, wurden über die BMC-Mitgliedschaft Ihrer Einrichtung abgerechnet. Artikel, die ab August 2020 publiziert wurden, wurden als Bestandteil der neuen Vereinbarung identifiziert und im Rahmen von DEAL abgerechnet (selbst wenn sie ursprünglich unter einer BMC-Membership eingereicht wurden).

Der Autoridentifizierungsprozess wurde unter der neuen Vereinbarung leicht abgeändert. Für BMC-Memberships werden Autor/innen bei Einreichung eines Artikels identifiziert. Unter der deutschlandweiten DEAL Open Access-Vereinbarung erfolgt der Identifizierungsprozess zum Zeitpunkt der Akzeptanz des Artikels. Dies bedeutet, dass die institutionelle Zugehörigkeit in den Fällen erneut bestätigt werden musste, in denen ein Artikel unter einer BMC-Membership eingereicht wurde, aber die Publikation ab August 2020 erfolgte.

An wen kann ich mich für weitere Informationen wenden? 

Bitte senden Sie eine E-Mail an oa.verification@springernature.com, sollten Sie zusätzliche Unterstützung benötigen.

Weitere Informationen finden Sie in den  oder kontaktieren Sie Ihre Bibliothek.

Deutschlands Weg Zum DEAL
(PDF, 486.33 KB)

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