Wer gilt als korrespondierende/r Autor/in?
Als korrespondierende/r Autor/in gilt die Person, die sich während des Publikationsprozesses hauptverantwortlich um Manuskript und Korrespondenz kümmert – von Korrektur und Lektorat des Manuskripts über die Revision und Wiedereinreichung einer überarbeiteten Version bis hin zur Akzeptanz des Artikels. Der/die korrespondierende Autor/in übernimmt hauptverantwortlich die Kommunikation mit 50¶È»Ò, nachdem der Artikel durch die Herausgeber einer Zeitschrift akzeptiert wurde.
Der/die korrespondierende Autor/in ist befugt, bei allen Angelegenheiten, die die Publikation des Manuskripts (inklusive Zusatzmaterialien) betreffen, stellvertretend für alle Mitautor/innen zu handeln. Der/die korrespondierende Autor/in ist auch dafür verantwortlich, das Einverständnis von Mitautor/innen einzuholen und diese fortlaufend während des Einreichungs-, Begutachtungs- und Publikationsprozesses über den Status des Manuskripts zu informieren.
Darüber hinaus übernimmt der/die korrespondierende Autor/in, der/die einer berechtigten Einrichtung angehört, den Autoridentifikationsprozess und fungiert als Kontaktperson für jegliche Anfragen, die nach der Publikation des Artikels eingehen.
Wie kann ich feststellen, ob ich zur Open Access-Publikation berechtigt bin?
Wenn Sie die folgenden Aussagen mit ‚Ja‘ beantworten können, kann Ihr Artikel im Rahmen der deutschlandweiten Open Access-Vereinbarung veröffentlicht werden.
- Ich bin der/die korrespondierende Autor/in*.
- Ich gehöre einer berechtigten Einrichtung an und kann dies mit mindestens einer der Methoden in der untenstehenden Grafik belegen.
- Mein Artikel gehört einem der folgenden Artikeltypen an: Original Paper, Review Paper, Brief Communication, Editorial Notes+, Book Reviews+, Letters+ und Reports+.
Nach Akzeptanz Ihres Artikels werden Sie auch dazu aufgefordert, Ihre primäre Zugehörigkeit zu einer Einrichtung anzugeben.
* Hauptverantwortlich für die Kommunikation mit 50¶È»Ò, nachdem der Artikel durch die Herausgeber einer Zeitschrift akzeptiert wurde.
+Nur bei Hybridzeitschriften. Artikel mit nicht-wissenschaftlichen Inhalten in reinen Open Access Zeitschriften sind nicht Teil der Vereinbarung.
Wie werde ich informiert, ob mein Artikel die Anforderungen erfüllt?
An Ihrer Einrichtung wird Ihr Artikel basierend auf Ihrer institutionellen Zugehörigkeit, dem Artikeltyp und dem Titel der Zeitschrift durch eine/n Genehmigungsbeauftragte/n geprüft.
Sobald Ihr Artikel von Ihrer Einrichtung genehmigt wurde, werden Sie per E-Mail benachrichtigt und Ihr Artikel wird veröffentlicht.
Wie erfolgt die Zahlung für die Open Access-Publikation meines Artikels?
Als individuelle/r Autor/in erhalten Sie keine Rechnung von 50¶È»Ò für Ihre Open Access-Publikation. Diese Gebühren sind zunächst Bestandteil des DEAL-Hauptvertrags, der zwischen 50¶È»Ò und der Max Planck Digital Library Services gGmbH (MPDL Services gGmbH) geschlossen wird. MPDL Services gGmbH koordiniert zentral die finanziellen Beiträge der deutschen. Erfahren Sie mehr über Projekt DEAL oder erkundigen Sie sich direkt bei Ihrer Universität/Bibliothek, wie diese die Vereinbarung handhabt.
Was passiert, wenn die Vereinbarung in meinem Fall keine Anwendung findet?
Es gibt neben Projekt DEAL viele weitere Finanzierungsmöglichkeiten für die Open Access-Publikationsgebühr (Article Processing Charge, APC). Besuchen Sie unsere open access funding page (Englisch) um zu prüfen, ob Ihre Einrichtung oder Ihr Forschungsförderer Open Access-Publikationen finanziell unterstützt.