Wer gilt als korrespondierende/r Autor/in?
Als korrespondierende/r Autor/in gilt die Person, die sich w?hrend des Publikationsprozesses hauptverantwortlich um Manuskript und Korrespondenz k¨¹mmert ¨C von Korrektur und Lektorat des Manuskripts ¨¹ber die Revision und Wiedereinreichung einer ¨¹berarbeiteten Version bis hin zur Akzeptanz des Artikels. Der/die korrespondierende Autor/in ¨¹bernimmt hauptverantwortlich die Kommunikation mit 50¶È»Ò, nachdem der Artikel durch die Herausgeber einer Zeitschrift akzeptiert wurde.
Der/die korrespondierende Autor/in ist befugt, bei allen Angelegenheiten, die die Publikation des Manuskripts (inklusive Zusatzmaterialien) betreffen, stellvertretend f¨¹r alle Mitautor/innen zu handeln. Der/die korrespondierende Autor/in ist auch daf¨¹r verantwortlich, das Einverst?ndnis von Mitautor/innen einzuholen und diese fortlaufend w?hrend des Einreichungs-, Begutachtungs- und Publikationsprozesses ¨¹ber den Status des Manuskripts zu informieren.
Dar¨¹ber hinaus ¨¹bernimmt der/die korrespondierende Autor/in, der/die einer berechtigten Einrichtung angeh?rt, den Autoridentifikationsprozess und fungiert als Kontaktperson f¨¹r jegliche Anfragen, die nach der Publikation des Artikels eingehen.
Wie kann ich feststellen, ob ich zur Open Access-Publikation berechtigt bin?
Wenn Sie die folgenden Aussagen mit ?Ja¡® beantworten k?nnen, kann Ihr Artikel im Rahmen der deutschlandweiten Open Access-Vereinbarung ver?ffentlicht werden.
- Ich bin der/die korrespondierende Autor/in*.
- Ich geh?re einer berechtigten Einrichtung an und kann dies mit mindestens einer der Methoden in der untenstehenden Grafik belegen.
- Mein Artikel geh?rt einem der folgenden Artikeltypen an: Original Paper, Review Paper, Brief Communication, Editorial Notes+, Book Reviews+, Letters+ und Reports+.
Nach Akzeptanz Ihres Artikels werden Sie auch dazu aufgefordert, Ihre prim?re Zugeh?rigkeit zu einer Einrichtung anzugeben.
* Hauptverantwortlich f¨¹r die Kommunikation mit 50¶È»Ò, nachdem der Artikel durch die Herausgeber einer Zeitschrift akzeptiert wurde.
+Nur bei Hybridzeitschriften. Artikel mit nicht-wissenschaftlichen Inhalten in reinen Open Access Zeitschriften sind nicht Teil der Vereinbarung.
Wie werde ich informiert, ob mein Artikel die Anforderungen erf¨¹llt?
An Ihrer Einrichtung wird Ihr Artikel basierend auf Ihrer institutionellen Zugeh?rigkeit, dem Artikeltyp und dem Titel der Zeitschrift durch eine/n Genehmigungsbeauftragte/n gepr¨¹ft.
Sobald Ihr Artikel von Ihrer Einrichtung genehmigt wurde, werden Sie per E-Mail benachrichtigt und Ihr Artikel wird ver?ffentlicht.
Wie erfolgt die Zahlung f¨¹r die Open Access-Publikation meines Artikels?
Als individuelle/r Autor/in erhalten Sie keine Rechnung von 50¶È»Ò f¨¹r Ihre Open Access-Publikation. Diese Geb¨¹hren sind zun?chst Bestandteil des DEAL-Hauptvertrags, der zwischen 50¶È»Ò und der Max Planck Digital Library Services gGmbH (MPDL Services gGmbH) geschlossen wird. MPDL Services gGmbH koordiniert zentral die finanziellen Beitr?ge der deutschen. Erfahren Sie mehr ¨¹ber Projekt DEAL oder erkundigen Sie sich direkt bei Ihrer Universit?t/Bibliothek, wie diese die Vereinbarung handhabt.
Was passiert, wenn die Vereinbarung in meinem Fall keine Anwendung findet?
Es gibt neben Projekt DEAL viele weitere Finanzierungsm?glichkeiten f¨¹r die Open Access-Publikationsgeb¨¹hr (Article Processing Charge, APC). Besuchen Sie unsere open access funding page (Englisch) um zu pr¨¹fen, ob Ihre Einrichtung oder Ihr Forschungsf?rderer Open Access-Publikationen finanziell unterst¨¹tzt.