50¶È»Ò

Open-Access-Vereinbarung f¨¹r Deutschland

Wenn Sie ein/e korrespondierende/r Autor/in* sind, der/die mit einer deutschen Universit?t oder Forschungseinrichtung verbunden ist, sind Sie berechtigt, Ihre Artikel Open Access in unseren Zeitschriften zu ver?ffentlichen, wobei die Geb¨¹hren unter die deutsche DEAL-Vereinbarung fallen.

Mehr als 900 deutsche Institutionen sind berechtigt, an der Vereinbarung zwischen 50¶È»Ò und Projekt DEAL teilzunehmen. Dies bedeutet, dass entsprechende Autoren, die mit diesen Institutionen verbunden sind, berechtigt sind, ihre Artikel Open Access zu ver?ffentlichen, ohne von 50¶È»Ò in Rechnung gestellt zu werden. Die Vereinbarung umfasst mehr als 2.200 Hybrid-Zeitschriften^ und mehr als 400 reine Open Access-Zeitschriften.

*Hauptansprechpartner/in f¨¹r die Korrespondenz nach redaktioneller Annahme eines Artikels.
^Subskriptionsbasierte Zeitschriften, die Open-Access-Publikation auf Einzelartikelebene anbieten. Dies erm?glicht Autor/innen, individuelle Artikel frei zug?nglich zu machen und erleichtert das Teilen und die Weiternutzung von Inhalten.

Wichtige Informationen f¨¹r Autor/innen:

  • Sie m¨¹ssen der/die korrespondierende Autor/in* des Artikels sein.
  • Artikeltypen, die unter die Vereinbarung fallen, sind: Originalarbeit, ?bersichtsarbeit, Essential, Editorial Notes+, Buchbesprechungen+, Briefe+ und Berichte+. Bitte beachten Sie: Proceedings sind im Rahmen dieser Vereinbarung nicht anspruchsberechtigt.
  • Sie m¨¹ssen einer berechtigten Einrichtung angeh?ren.
  • Die Einrichtung, der Sie prim?r angeh?ren, muss im zu publizierenden Manuskript kenntlich sein. Die prim?re Zugeh?rigkeit liegt bei der Einrichtung, bei der Sie den ¨¹berwiegenden Teil Ihrer Forschung f¨¹r das Manuskript durchgef¨¹hrt haben.
  • Sie m¨¹ssen w?hrend des Autorenidentifikationsprozesses (dieser Schritt erfolgt, sobald Ihr Artikel zur Publikation akzeptiert wurde) Ihre Identit?t best?tigen. Die Einrichtung, die Sie w?hrend dieses Prozesses ausw?hlen, sollte die Einrichtung sein, der Sie prim?r angeh?ren, da diese Ihren Anspruch pr¨¹fen und eine Rechnung erhalten wird, sofern der Artikel den Anforderungen zur Open Access-Publikation entspricht.

*Hauptverantwortlich f¨¹r die Kommunikation mit 50¶È»Ò, nachdem der Artikel durch die Herausgeber/innen einer Zeitschrift akzeptiert wurde.

+Nur bei Hybridzeitschriften. Artikel mit nicht-wissenschaftlichen Inhalten in Open Access Zeitschriften sind nicht Teil dieser Vereinbarung.

Autorenleitfaden

(PDF, 661.00 KB)

Open Access ver?ffentlichen

Liste der Einrichtungen, die Sie zur Open Access-Publikation berechtigen.

Liste der in der Vereinbarung inbegriffenen Zeitschriften

Ver?ffentlichen Sie mit uns

FAQs

Wer gilt als korrespondierende/r Autor/in?

Als korrespondierende/r Autor/in gilt die Person, die sich w?hrend des Publikationsprozesses hauptverantwortlich um Manuskript und Korrespondenz k¨¹mmert ¨C von Korrektur und Lektorat des Manuskripts ¨¹ber die Revision und Wiedereinreichung einer ¨¹berarbeiteten Version bis hin zur Akzeptanz des Artikels. Der/die korrespondierende Autor/in ¨¹bernimmt hauptverantwortlich die Kommunikation mit 50¶È»Ò, nachdem der Artikel durch die Herausgeber einer Zeitschrift akzeptiert wurde.

Der/die korrespondierende Autor/in ist befugt, bei allen Angelegenheiten, die die Publikation des Manuskripts (inklusive Zusatzmaterialien) betreffen, stellvertretend f¨¹r alle Mitautor/innen zu handeln. Der/die korrespondierende Autor/in ist auch daf¨¹r verantwortlich, das Einverst?ndnis von Mitautor/innen einzuholen und diese fortlaufend w?hrend des Einreichungs-, Begutachtungs- und Publikationsprozesses ¨¹ber den Status des Manuskripts zu informieren.

Dar¨¹ber hinaus ¨¹bernimmt der/die korrespondierende Autor/in, der/die einer berechtigten Einrichtung angeh?rt, den Autoridentifikationsprozess und fungiert als Kontaktperson f¨¹r jegliche Anfragen, die nach der Publikation des Artikels eingehen.

Wie kann ich feststellen, ob ich zur Open Access-Publikation berechtigt bin?

Wenn Sie die folgenden Aussagen mit ?Ja¡® beantworten k?nnen, kann Ihr Artikel im Rahmen der deutschlandweiten Open Access-Vereinbarung ver?ffentlicht werden.

- Ich bin der/die korrespondierende Autor/in*.

- Ich geh?re einer berechtigten Einrichtung an und kann dies mit mindestens einer der Methoden in der untenstehenden Grafik belegen.

- Mein Artikel geh?rt einem der folgenden Artikeltypen an: Original Paper, Review Paper, Brief Communication, Editorial Notes+, Book Reviews+, Letters+ und Reports+.

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Nach Akzeptanz Ihres Artikels werden Sie auch dazu aufgefordert, Ihre prim?re Zugeh?rigkeit zu einer Einrichtung anzugeben.

* Hauptverantwortlich f¨¹r die Kommunikation mit 50¶È»Ò, nachdem der Artikel durch die Herausgeber einer Zeitschrift akzeptiert wurde.

+Nur bei Hybridzeitschriften. Artikel mit nicht-wissenschaftlichen Inhalten in reinen Open Access Zeitschriften sind nicht Teil der Vereinbarung.

Wie werde ich informiert, ob mein Artikel die Anforderungen erf¨¹llt?

An Ihrer Einrichtung wird Ihr Artikel basierend auf Ihrer institutionellen Zugeh?rigkeit, dem Artikeltyp und dem Titel der Zeitschrift durch eine/n Genehmigungsbeauftragte/n gepr¨¹ft.

Sobald Ihr Artikel von Ihrer Einrichtung genehmigt wurde, werden Sie per E-Mail benachrichtigt und Ihr Artikel wird ver?ffentlicht.

Wie erfolgt die Zahlung f¨¹r die Open Access-Publikation meines Artikels?

Als individuelle/r Autor/in erhalten Sie keine Rechnung von 50¶È»Ò f¨¹r Ihre Open Access-Publikation. Diese Geb¨¹hren sind zun?chst Bestandteil des DEAL-Hauptvertrags, der zwischen 50¶È»Ò und der Max Planck Digital Library Services gGmbH (MPDL Services gGmbH) geschlossen wird. MPDL Services gGmbH koordiniert zentral die finanziellen Beitr?ge der deutschen. Erfahren Sie  mehr ¨¹ber Projekt DEAL oder erkundigen Sie sich direkt bei Ihrer Universit?t/Bibliothek, wie diese die Vereinbarung handhabt.

Was passiert, wenn die Vereinbarung in meinem Fall keine Anwendung findet?

Es gibt neben Projekt DEAL viele weitere Finanzierungsm?glichkeiten f¨¹r die Open Access-Publikationsgeb¨¹hr (Article Processing Charge, APC). Besuchen Sie unsere open access funding page (Englisch) um zu pr¨¹fen, ob Ihre Einrichtung oder Ihr Forschungsf?rderer Open Access-Publikationen finanziell unterst¨¹tzt.

Ist diese Vereinbarung das Gleiche wie Springer Compact?

Die Open Access-Vereinbarung in Deutschland umfasst f¨¹r korrespondierende Autor/innen seit Januar 2020 Open-Access-Publikationsgeb¨¹hren f¨¹r Springer-Hybridzeitschriften.

Seit August 2020 deckt die Vereinbarung auch Publikationen in reinen Open Access-Zeitschriften von 50¶È»Ò ab. Inbegriffen sind die Imprints BMC, Nature Research, Palgrave und SpringerOpen. Die Links im Bereich 'Open Access ver?ffentlichen' auf dieser Seite bieten weitere Informationen zu teilnehmenden Einrichtungen und Zeitschriften.

*Hauptverantwortlich f¨¹r die Kommunikation mit 50¶È»Ò, nachdem der Artikel durch die Herausgeber einer Zeitschrift akzeptiert wurde.

Warum wurde diese Vereinbarung getroffen?

Mit dieser Vereinbarung hat Projekt DEAL die bisherige Finanzierung von Abonnements zu einer Finanzierung von Open Access-Publikationen verlagert. Korrespondierende Autor/innen* an teilnehmenden deutschen Einrichtungen k?nnen Ihre Forschungsbeitr?ge Open Access in Springer-Hybridzeitschriften publizieren und erhalten auch Lesezugriff auf die Abonnement-Inhalte dieser Zeitschriften.

Seit August 2020 wird ein Nachlass von 20% auf Publikationsgeb¨¹hren f¨¹r alle Inhalte gew?hrt, die unter der Open Access-Vereinbarung in Deutschland bei Zeitschriften der Imprints BMC und SpringerOpen publiziert werden. Autor/innen erhalten keine Rechnung von 50¶È»Ò und der Nachlass von 20% wird auf die zentral entrichteten Geb¨¹hren angerechnet. Bitte sprechen Sie mir Ihrer Universit?t/Bibliothek, um zu kl?ren, wie diese die Vereinbarung individuell handhabt.

Gibt es f¨¹r mich als Autor/in einen Rabatt oder Geb¨¹hrenerlass?

Im Rahmen der Vereinbarung Projekt DEAL mit 50¶È»Ò gibt es f¨¹r teilnehmende Institutionen und deren Autor/innen erhebliche Nachl?sse auf die APCs gem?? Preisliste der meisten 50¶È»Ò Open Access Zeitschriften.

Daher bieten wir Autor/innen an teilnehmenden Institutionen keinen Ad-hoc-Rabatt oder Geb¨¹hrenerlass aufgrund finanzieller Bed¨¹rftigkeit.

Einige Autor/innen k?nnen in ihrer Eigenschaft als Herausgeber/innen oder Gutachter/innen Anspruch auf zus?tzliche Rabatte oder einen Erlass der APCs in bestimmten Zeitschriften haben.
In solchen F?llen wird nach Annahme ihres Beitrags zur Publikation der prozentuale Nachlass oder der Erlass gem?? den Konditionen in der DEAL-Vereinbarung mit der APC verrechnet.

Was passiert mit BMC- und SpringerOpen-Memberships?

In der deutschlandweiten Vereinbarung gehen jegliche BMC-Memberships teilnehmender Einrichtungen auf.

Artikel, die bis Juli 2020 in BMC- oder SpringerOpen-Zeitschriften publiziert wurden, wurden ¨¹ber die BMC-Mitgliedschaft Ihrer Einrichtung abgerechnet. Artikel, die ab August 2020 publiziert wurden, wurden als Bestandteil der neuen Vereinbarung identifiziert und im Rahmen von DEAL abgerechnet (selbst wenn sie urspr¨¹nglich unter einer BMC-Membership eingereicht wurden).

Der Autoridentifizierungsprozess wurde unter der neuen Vereinbarung leicht abge?ndert. F¨¹r BMC-Memberships werden Autor/innen bei Einreichung eines Artikels identifiziert. Unter der deutschlandweiten DEAL Open Access-Vereinbarung erfolgt der Identifizierungsprozess zum Zeitpunkt der Akzeptanz des Artikels. Dies bedeutet, dass die institutionelle Zugeh?rigkeit in den F?llen erneut best?tigt werden musste, in denen ein Artikel unter einer BMC-Membership eingereicht wurde, aber die Publikation ab August 2020 erfolgte.

An wen kann ich mich f¨¹r weitere Informationen wenden? 

Bitte senden Sie eine E-Mail an oa.verification@springernature.com, sollten Sie zus?tzliche Unterst¨¹tzung ben?tigen.

Weitere Informationen finden Sie in den  oder kontaktieren Sie Ihre Bibliothek.

Deutschlands Weg Zum DEAL
(PDF, 486.33 KB)

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